Weinlagen der Pfalz

Weinlagen der Pfalz Enge Herkunft - hohe Qualität

Je enger die Herkunft, desto höher die Qualität" - dieser Grundsatz soll im rheinland-pfälzischen Weinbau verstärkte Bedeutung gewinnen. Schon lange auf die Fahnen geschrieben hat ihn sich der Verband Deutscher Prädikatsweingüter (VDP), aber auch immer mehr andere Betriebe richten sich danach: Ein erlesener Tropfen, der geprägt ist von dem individuellen Charakter jener Lage, in der die Trauben für diesen Wein reiften, und für den der Winzer sich besondere Mühe gab, soll auch als etwas Besonderes vermarktet werden. Die großen Verbände der Branche sind sich grundsätzlich einig, dass eine Möglichkeit genutzt werden soll, die das deutsche Weingesetz seit 2012 bietet: die Profilierung von Wein aus Einzellagen sowie aus Katasterlagen. Künftig kann auch erlaubt werden, letztere auf dem Etikett anzugeben. Unterschiedliche Meinungen gibt es aber bezüglich der auf Landesebene festzulegenden Kriterien zu alledem. Zudem ist noch manche Frage bei der vielschichtigen, komplizierten Thematik offen. Der Landtag hatte im vorigen Juli einen richtungsweisenden Beschluss zur Aufwertung der Einzel- und Katasterlagenweine sowie der (in der Pfalz keine große Rolle spielenden) Steillagenweine gefasst. Zu dem vom Mainzer Weinbauministerium vorgelegten, nicht öffentlichen Entwurf einer Landesverordnung dazu konnten Weinwirtschaftsräte und Verbände inzwischen Stellung nehmen. über das Ergebnis der Anhörung war auf Anfrage beim Ministerium noch nichts zu erfahren: Es sei beabsichtigt, dieses zunächst mit dem Landtag zu erörtern. ,,Ziel ist, eine abgestimmte und einvernehmliche Lösung zu finden", teilte eine Sprecherin von Ministerin Ulrike Höfken (Grüne) mit. Ergebnisse von Studien zu Einzellagenweinen erwartet das Ministerium im Herbst.

Studie der Verbrauchererwartungen

Darüber hinaus sei eine Studie zu den Verbrauchererwartungen bezüglich der betreffenden Weine in Auftrag gegeben worden. Ein Finanzierungsantrag über eine Studie zu den Herstellungsbedingungen insbesondere von Einzellagenweinen werde geprüft, so die Ministeriumssprecherin. Ergebnisse erwarte man im Herbst. Vom Weinbauverband Pfalz, der Vereinigung Pfälzer Winzergenossenschaften und dem Bund der Weinkellereiverbände Rheinland-Pfalz würde, wie bei Anfragen der RHEINPFALZ zu hören war, übereinstimmend derzeit nur eine einzige strengere Vorschrift für Einzellagenweine akzeptiert: eine Anhebung des Mindestmostgewichts auf jenen Wert, der auch für die unterste Prädikatsstufe Kabinett mindestens nötig ist. Eine Beschränkung auf vom Land vorgegebene Rebsorten stößt hingegen auf Widerstand. Das höhere Eingangsmostgewicht sei schon,,eine einschneidende Maßnahme" für die Betriebe, sagt der Pfälzer Weinbaupräsident Edwin Schrank: ,,Mehr Zugeständnisse wollen wir derzeit nicht machen." Es gelte zudem, erstmal die Studienergebnisse abzuwarten. Gleichwohl betont er : Wir wollen, dass die Landesregierung die Verwendung der Katasterlagennamen, so schnell und unbürokratisch wie möglich in der Verordnung umsetzt." Die müssen dazu erst in die Weinbergsrolle eingetragen werden. Nach welchem Prozedere, ist eine Sache für sich. Im Verordnungsentwurf noch kein Thema ist eine mittelfristige Absenkung der Hektarhöchsterträge für Einzellagenweine, die in dem 2013 gemeinsam von allen Landtagsfraktionen gestellten und verabschiedeten Antrag empfohlen wird. Kar ablehnend dazu äußert sich jedoch schon jetzt unter anderem Albrecht Ehes, der Geschäftsführer des Kellereiverbandes: Durch die angedachte Ertragsreduzierung würden die Vermarktungsmöglichkeiten für Qualitäts- und Landwein verknappt. Sein Verband fordere, diese zu erhalten - und finde grundsätzlich, dass man ,,ein Gesamtkonzept braucht". Gegen weitere Mengenbesrenzungen bei traditionellen Einzellagen ist auch die Genossenschaftsvereinigung, die dadurch hohe Einkommensmensverluste" befürchten würde'

Minimallösung nicht befriedigend

Beim VDP indes bedauert man, wie dessen Präsident Steffen Christmann sagt. dass es nun aufgrund des Widerstandes wohl zunächst zu einer "Minimallösung" komme, indem mit einer Anhebung des Mindestmostgewichts gestartet werde. Der VDP hätte sich diese zudem deutlicher gewünscht sowie gleich auch eine Senkung des Hektarhöchstertrags für Einzel- und Katasterlasenweine: ,,Mit 105 Hektolitern pro Hektar kann man keinen Spitzenwein erzeugen", so Christmann. Der Verband trage es aber mit, wenn immerhin "ein erster Schritt in die richtige Richtung erfolge. Denn das bisherige System bei dem die Prädikatsstufen als Qualitätsmerkmal gelten - funktioniere nicht mehr. Ein Indiz dafür sieht er darin, dass immer weniger Weine als Prädikatsweine vermarktet würden.

Menge der Großlagenweine geht zurück

Äuch die Menge der Großlagenweine gehe zurück. Die Formel "je kleiner die geografische Angabe, umso höher die Anforderungen an den Wein, verstehe der Verbraucher, plädiert Christmann dafür Doch mancher Verbraucher wird sich wohf fragen: Was sind eigentlich die kleinsten geografischen Angaben und was ist darunter zu verstehen? Kataster oder Gewannlagen, wie sie auch heißen sind ,,kleinste Einheiten, die meist von Wegen und Bächen gegrenzt werden, wie Markus Heil, Leiter der Weinbauabteilung bei der Landwirtschaftskammer, erklärt. Oft seien sie nur unter  einem Hektar groß - und somit ,in der Regel deutlich kleiner als eine Einzellage" Christmann verweist dass es aber auch Ausnahmen in Form extrem kleiner Einzellagen gebe weshalb der VDP dafür ist, ,,Einzel- und Gewannlagen gleichzustellen"'

Hinsichtlich der strengeren Vorgabe für die Erzeugnisse bringt Norbert Schindler, Präsident des Bauern- und Winzerverbandes (BWV) Rheinland-Pfalz Süd, eine weitere Meinungsvariante in die Diskussion ein: Sie soll nur für Weine aus Gewannlagen gelten, die dazu auf Antrag in die Weinbergsrolle einzutragen seien, setzt er auf Freiwilligkeit. Für bestehende Einzellagen solie alles unverändert bleiben. Wo aber Einigkeit bestehe, dass man bei einer Einzellage die höheren Qualitätsanforderungen erfüllen will, könnte diese auf Wunsch in der Weinbergsrolle sozusagen auf ,,Gewannniveau" angehoben werden, so Schindlers Vorschlag.

Und dann gibt es noch einen weiteren wichtigen Aspekt in punkto Unterscheidung, der alles noch schwieriger und problematischer macht: Wie sollen weniger mit der Materie vertraute Verbraucher anhand des Etiketts erkennen können, ob es sich um Wein aus einer Einzel- oder Großlage handelt? Die Namen an sich geben keinen Hinweis darauf wie etwa zu sehen an "Mußbacher Eselshaut" und "Gimmeldinger Meerspinne" (letztere ist die Großlage, erstere eine Einzellage darin). Fürs Land ist eine Differenzierung bisher kein Thema. Eine Regelung dazu müsste ohnehin auf Bundesebene erfolgen, hieß es aus dem Ministerium. Der VDP schlägt vor, bei Großlagen künftig statt der sogenannten Leitgemeinden nur die Region anzugeben - also zum Beispiel aus ,,Dürkheimer Feuerberg" ,,Pfälzer Feuerberg" zu machen. Auf die Großlagennennung "auf keinen Fall verzichten" will hingegen die Vereinigung Pfälzer Winzergenossenschaften. Wenn auf den Etiketten nur noch beispielsweise ,,Pfalz Riesling" stehe, so Geschäftsführer Dietmar Bonn, seien die Erzeuger doch "austauschbar". In einem Positionspapier betont der VPW, dass Großlagenweine für Verbraucher im Handel eine "Brückenfunktion von undefinierbarer Massenware hin zu regional identifizierbaren Herkünften" hätten. Viele Großlagen wie "Deidesheimer Hofstück" oder "Ilbesheimer Herrlich" hätten für Konsumenten eine Markenidentität die Vertrauen schenke.

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