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Weine für Gerichte mit Meeresfrüchten
Weine aus der Lage Appenhofener Steingebiss
Erste VDP Lage
Weine aus der Lage Deidesheimer Nonnenstück
Als "trocken" bezeichnet man einen Wein wenn ein Restzuckergehalt von maximal 9 Gramm/Liter (g/l) vorliegt. Darüber hinaus muss der Säuregehalt kleiner oder gleich 2 Gramm/Liter (g/l) sein. Ein als klassisch trocken klassifizierter Wein darf nur 4 Gramm/Liter g/l Restzucker enthalten. Weine dürfen zwar die Analysewerte ausweisen, eine vormals gebräuchliche Angabe "für Diabetiker geeignet – nur nach Befragen des Arztes“ ist allerdings heute nicht mehr zulässig.